Die kleinen Mäuse - liebevolle Tagespflege für ihr Kind
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Alles wichtige zur Zusammenarbeit der Tagespflegeperson und den Eltern!!!

Vergessen Sie bitte nicht die Bring- und Abholzeit in Ihrer benötigten Betreuungszeit mit einzurechnen, es zählt die tatsächliche Zeit – die Ihr Kind bei mir ist...nicht Ihre Arbeitszeit!

·Sollten Probleme auftreten, werden diese nicht vor den Kindern besprochen, sondern in einem ruhigen Gespräch außerhalb der Bring- und Abholzeit.

·Erkrankte Kinder gehören nicht in die Tagespflege. Das Ansteckungsrisiko für die anderen Tageskinder ist zu hoch.

·Bitte denken Sie daran, dass wenn der Vertrag beendet wird, ihr Kind auch eine Entwöhnungszeit braucht !

·Das Tageskind bekommt ein kleines Tagesbuch/Mitteilungsheft, in das Sie jeden Tag schauen sollten.Hierdrinne stehen Dinge,die mir an Ihrem Kind aufgefallen sind,wichtige Termine usw.

·Das Essengeld und zusätzliche Dienstleistungen, wie zum Beispiel Übernachtungen und Fahrdienste, werden immer am Monatsende abgerechnet    

Diese Dinge benötigt Ihr Kind in der Tagespflege

 
  • Wichtige persönliche Dinge,damit sind z. B. Schnuller, eigene Nuckelflasche oder das persönliche Kuscheltier gemeint.

  • Schuhe bzw. Socken In jedem Fall sollten Sie Hausschuhe oder dicke Socken mit rutschfester Sohle mitbringen. Gut ist es außerdem, wenn Sie Gummistiefel und Socken zum Wechseln hier in der Tagespflegefamilie lassen können.

  • Schlafsachen Neben einem Schlafanzug ist es sinnvoll, einen Schlafsack für Ihr Kind mitzubringen.

  • Wechselkleidung Unterwäsche, Hose und Pulli sind notwendig, wenn einmal etwas daneben geht und die eigene Kleidung nass wird.

  • Hygiene- und Körperpflegeprodukte Neben Windeln sollten Sie Ihrem Kind auch die speziellen Pflegeprodukte mitgeben, wenn es solche z. B. wegen einer Allergie benötigt.

  •   Vespersnacks,spezielle Getränke oder Nahrungsmittel,wenn Ihr Kind z.B. nicht alles mitisst.

 

ALLES PERSÖNLICHE MIT NAMEN VERSEHEN!!!
Das bleibt bitte zu Hause:
- Süßigkeiten !
- wertvolles Spielzeug, das nicht kaputt oder verloren gehen darf, oder welches auf gar keinen Fall in die Hände anderer Kinder gelangen darf
- Kleidung die nicht dreckig werden darf

 


Unfallversicherung – ein Muss für alle Tageskinder


Liegt eine Pflegeerlaubnis vor, so sind die betreuten Kinder in der Landes-Unfallversicherung versichert - und zwar alle Kinder, gleichgültig, ob die Tagesplätze vom Jugendamt vermittelt oder bezahlt werden. Hier reicht zwar der Besitz der Pflegeerlaubnis aus, damit die Kinder über die Landes-Unfallversicherung mitversichert sind – dennoch sollte das Jugendamt dies der Tagesmutter bestätigen.

Ein Kind, für dessen Betreuung die Tagesmutter keine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes  benötigt, ist nicht in der Landes-Unfallversicherung eingeschlossen. Dann müssen die Eltern eine private Unfallversicherung für das Kind abschließen

Herzlich willkommen bei den kleinen Mäusen
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